Fehlende Arbeitszeugnisse & Familienbetrieb

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randoom
Gast




Fehlende Arbeitszeugnisse & Familienbetrieb
25.07.2014 14:02
Hallo,

diese eine Zeile ist die einzigste "berufliche Erfahrung" die ich tatsächlich belegen kann:

09.2003 – 11.2004 Ausbildung zum Informationselektroniker (Fachrichtung Systemtechnik)

hab aber sonst noch 2 kurze praktika gemacht, von denen ich aber einfach nixmehr finde.


1. Soll ich diese trotzdem erwähnen? Was wenn der Arbeitgeber nachfragt?



Viel wichtiger:

nachdem ich gekündigt wurde hab ich erstmal Däumchen gedreht und Arbeitslosengeld kassiert.
Danach jedoch, nach langer Funkstille, wieder Kontakt zur Mutter gehabt und hab in der Geschäft immer öfters ausgeholfen.
Mussten in all den Jahren mehrmals zwischendurch Monatelang schliessen wg verschiedener Gründe.
Nie auch nur auf die Idee gekommen mit der Mutter nen Arbeitsvertrag zu machen.

Habe zwar kein Gehalt bezogen, aber desto mehr ich jetzt aber lese desto mehr hab ichs Gefühl was falsch gemacht zu haben. Im schlimmsten Fall Schwarzarbeit/Steuerbetrug oder so O_O deswegen:


2. DARF ich die Arbeit dort überhaupt angeben?

3. Soll ich die Berg- & Talfahrt ausführlich schildern (Schliessungsdauer / -grund) oder es als eine Station abhacken?



Und noch eine letzte: passt nicht wirklich ins Forum, aber egal..
bin Baujahr 87, und vor einigen Jahren war Bund/Sozi noch Pflicht..
habe mich jedoch vorm Bund gedrückt und nie hat mich jemand wegen Sozi angesprochen..

4. Könnte ich deswegen noch irgentwie Ärger kriegen?



das wärs erstmal ^^

mfg Michael

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Meista
Gast




Fehlende Arbeitszeugnisse & Familienbetrieb
25.07.2014 15:34
Hallo Random.

Zu den Fragen meine unwissende Antwort.

09.2003 – 11.2004 Ausbildung zum Informationselektroniker (Fachrichtung Systemtechnik)

Das ist keine Berufserfahrung. Das fällt unter die Ausbildung. Berufserfahrung wäre es, wenn du in deinem Beruf gearbeitet hättest.

Die Praktika kannst du erwähnen, sofern es was mit dem Job zu tun hat oder beim Weglassen eine Lücke im Lebenslauf entstehen würde. Die Sache mit den Nachweisen ist natürlich blöd. Wenn das schon länger her ist, glaube ich aber weniger, dass sich jemand erkundigt bzw. noch Nachweise verlangt. Wen doch jemand fragt, dann sei ehrlich und sage, dass du keine Nachweise dazu hast.

Bei deiner Däumchendreherei würde ich "Mithilfe im elterlichen Betrieb" angeben + ein paar Tätigkeiten nennen. Wie sich diese "Mithilfe" rechtlich verhält kann ich dir nicht sagen. Da kommt es sicher auch darauf an, wie deine Mutter diese Betriebsausgabe verrechnet hat. Gegenüber dem Finanzamt müssen sich schließlich immer zwei Parteien äußern. Einer, der zahlt und einer der die Zahlung erhält. Arbeitsamt, Sozialausgaben usw. weiß ich nicht, wie sich das verhält. Das dürfte den Leser aber nicht interessieren.

Wegen dem Bund und Sozialdienst wird dich sicher auch keiner mehr fragen. Warum auch, ist doch jetzt kein Pflicht mehr.
Gast





Zu: Fehlende Arbeitszeugnisse & Familienbetrieb
25.07.2014 17:59
"Berufserfahrung".. war eigentlich der Ironie halber in Anführungszeichen, aber du hast trotzdem super den wunden punkt getroffen.

ich will ja nich das mich später mal eine falsche Formulierung wie z.b.
"Tätig im elterlichen Betrieb" statt "Mithilfe im elterlichen Betrieb"... in den Allerwertesten beisst...

Zitat:

von [Link nur für registrierte Nutzer sichtbar]

Achtung: Falsche Meldung im eigenen Familienbetrieb kann teuer werden

Hoppmann erklärt, warum diese Unterscheidung so wichtig ist: "Wurden etwa für einen Angestellten im Familienbetrieb jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt, so können die Sozialversicherungsansprüche fast komplett verloren gehen, wenn beispielsweise kurz vor dem Rentenalter bei einer Prüfung festgestellt wird, dass es sich in Wirklichkeit nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelte."

Beispiel

Der Steuerexperte erläutert dies an einem Beispiel aus der Praxis: Ein Bäcker hat seine Frau jahrzehntelang sozialversicherungspflichtig in Vollzeit angestellt. Bei einer Prüfung jedoch stellt sich heraus, dass die Frau nie die festgeschriebenen 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat, sondern nur rund 20. Auch die Arbeitszeiten legte sie weitgehend selbst fest. Eingestreut wurden Friseurbesuche, Einkaufsfahrten, oder es wurden die Kinder chauffiert. In diesem Fall wurde das Beschäftigungsverhältnis nachträglich als nicht sozialversicherungspflichtig gewertet.

Hoppmann: "Zivilrechtlich ist damit der Arbeitsvertrag nichtig und in der Folge sind aufgrund von Verjährungsvorschriften sozialversicherungsrechtlich alle Rentenansprüche verfallen, bis auf die Beiträge, die in den vergangenen vier Jahren eingezahlt wurden. Das ganze Geld ist quasi im Schornstein verraucht!"



Das beste Beispiel dafür das ich gefunden hab, auch wenn der Fall nich zutrifft..


Betriebsausgaben.. in den büchern wird man nix von mir sehen..
kein Arbeitsvertrag - kein Gehalt - "ich helfe freiwillig"... falls mich mal der falsche fragt ^^

denke so kann ich das zu Papier bringen..


Danke Meista

mfg Michael
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