Kündigung durch Arbeitgeber gut verkaufen

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Bewerbung als Kaufmännische ...Bewerbung als Disponent
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elias12
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 128
Kündigung durch Arbeitgeber gut verkaufen
28.02.2015 18:11
Hallo zusammen

Habe leider vor ein paar Tagen bei der jetzigen Stelle die Kündigung in der Probezeit erhalten. Grund: ich hätte ihm verschwiegen dass es mir bei der Firma nicht gefällt und ich deswegen auf Stellensuche sein Rolling Eyes was natürlich absolut lächerlich ist, aber leider braucht es nicht mal einen guten Grund zu künden denn in der Schweiz herrscht ja die Kündigungsfreiheit d.h. jede Partei kann ohne Grundangabe künden

Frage: wie soll ich das in einer Bewerbung gut rüberbringen?

Danke für Eure Tipps
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White Cider
Gast




Kündigung in der Probezeit
28.02.2015 23:27
Hallo du ....

wenn der Zeitraum, in dem du gearbeitet hast (es kann ja bis 6 Monate Probezeit geben) nicht zu lange war, dann würde ich die Tätigkeit vertuschen, sprich nicht erwähnen. Dann hast du eben etwas länger Bewerbungen geschrieben. Ansonsten kannst du immer noch sagen, es hat einfach nicht gepasst und man hat sich getrennt. Wenn aber rauskommt, dass dir gekündigt wurde, hast du natürlich schlechte Karten. Das steht dann gegen dich.

In der Bewerbung kannst du sowas garnicht gut rüberbringen. Daher die Frage, wie lange du dort gearbeitet hast ....

Das hat im Übrigen nichts mit Schweizer Verhältnissen zu tun. In der Probezeit kann jede Seite ohne Kündigungsgrund die Kündigung aussprechen. Es gibt aber glaub ich dennoch 2 Wochen Kündigungsfrist zu beachten.

Alles Gute!
elias12
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 128
Re: Kündigung in der Probezeit
01.03.2015 11:53
White Cider hat Folgendes geschrieben:

Hallo du ....

wenn der Zeitraum, in dem du gearbeitet hast (es kann ja bis 6 Monate Probezeit geben) nicht zu lange war, dann würde ich die Tätigkeit vertuschen, sprich nicht erwähnen. Dann hast du eben etwas länger Bewerbungen geschrieben. Ansonsten kannst du immer noch sagen, es hat einfach nicht gepasst und man hat sich getrennt. Wenn aber rauskommt, dass dir gekündigt wurde, hast du natürlich schlechte Karten. Das steht dann gegen dich.

In der Bewerbung kannst du sowas garnicht gut rüberbringen. Daher die Frage, wie lange du dort gearbeitet hast ....

Das hat im Übrigen nichts mit Schweizer Verhältnissen zu tun. In der Probezeit kann jede Seite ohne Kündigungsgrund die Kündigung aussprechen. Es gibt aber glaub ich dennoch 2 Wochen Kündigungsfrist zu beachten.

Alles Gute!



Danke für die "Wünsche".

Knapp 3 Monate (Dez - Ende Feb) also genau solange wie die Probezeit gedauert hat (die geht bei uns maximal 3 Monate mit einer Frist von 7 Tagen) das mit dem nicht passen denke ich mir dass es am besten ist wenn ich die "Station" im Lebenslauf erwähne und dann im Gespräch nur kurz darauf eingehe und sage dass es nicht gepasst hat und wir uns getrennt haben und damit es mit dem ARbeitsamt keine Probleme gibt sie mir gekündigt haben.
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