Bewerbung Bürokauffrau

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Bewerbung zur Justizvollzugsangestellten-BITTE ...hilfe bei formulierung/bewerbung administration
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Marion
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Anmeldungsdatum: 10.02.2010
Beiträge: 9
Bewerbung Bürokauffrau
17.05.2010 14:11
Hallo zusammen,

bin leider seit knapp zwei Wochen aus betriebsbedingten Gründen arbeitslos. Von der Agentur für Arbeit habe ich nun einen Vermittlungsvorschlag "Arbeitsplatz Bürokaufmann/frau"bekommen. Meine Tätigkeiten bisher waren im Bereich Einkauf und früher in der Buchhaltung.
In dem Schreiben steht nun - vom Arbeitgeber geforderte Kenntnisse und Fertigkeiten:
Kundenberatung, -betreuung, Vertrieb.
Das sind Bereiche, in denen ich überhaupt keine Erfahrung habe. Außerdem ist das auch ein Bereich, der mir nicht liegt.

Da man sich ja bewerben muß (um eine Sperre zu vermeiden), was kann ich da schreiben?

Etwa so?
Leider habe ich im Bereich Vertrieb und Kundenberatung keine Erfahrungen. Meine engagierte Arbeitsweise ermöglichte es mir bisher immer, mich in kürzester Zeit in zusätzliche Aufgabenbereiche schnell und sicher einzuarbeiten.

Für baldmöglichen Rat und Hilfe bedanke ich mich schon einmal ganz herzlich. Man muß sich ja innerhalb von 3 Tagen bemühen, das Schreiben ist am Samstag eingegangen.

Liebe Grüße
Marion
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Sigbert
Gast




Zu: Bewerbung Bürokauffrau
17.05.2010 14:49
Hallo!

Also das du etwas nicht kannst, darfst du niemals direkt hinschreiben. Das kommt sowieso schon indirekt rüber, indem du nicht auf die Anforderung(en) eingehst. Hebe dafür lieber Fähigkeiten hervor, die diese Anforderungen ausgleichen. Lernfähigkeit ist da schonmal ganz gut.

Erkundige dich auch, ob diese Anforderungen eigentlich Muss-Anforderungen sind. Falls ja, brauchst du dich eigentlich garnicht zu bewerben. Dann ist das doch praktisch schon ein K.O.-Kriterium. Ich würde mir persönlich imho überlegen, ob ich die Tätigkeit in Zukunft machen will, wenn mir sowas garnicht liegt. Daher ... wenn du abgelehnt werden willst, nimm deinen Satz und gib offen zu, das du die Anforderungen nicht erfüllst Wink

Seit wann muss man sich denn schon nach 2 Wochen zwangsweise auf Stellenanzeigen vom A-Amt bewerben? Darf man nicht erstmal alleine suchen?
Marion
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Anmeldungsdatum: 10.02.2010
Beiträge: 9
Zu: Bewerbung Bürokauffrau
17.05.2010 15:33
Hallo Sigbert,

zunächst einmal nur zur Info, ich habe mich schon seit etwa einem Jahr arbeitssuchend gemeldet, weil ständig zwischen 3 - 5 Gehältern vom Arbeitgeber rückständig waren. Und da hatte ich die Auflage, mich umgehend auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes.

Einen Termin bei der Arbeitsagentur habe ich morgen. Ich habe auch noch nicht die schriftliche Kündigung. Habe mich aber sofort schon mal arbeitslos gemeldet.

Die Arbeitsagentur kennt meine Berufserfahrung, daher wundere ich mich über den Vorschlag, denn eine Absage ist vorprogrammiert.

Die Anforderungen sind: Bürokaufmann/frau, Kundenberatung, -betreuung, Vertrieb, Disposition.
Organisationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, selbststä. Arbeiten, Sorgfalt/Genauigkeit. Wünschenswert Führerschein Kl. 3 (alt).

Recht hast Du, das ich das nicht schreiben darf, dass ich keine Kundenberatungs- und Vertriebskenntnisse
habe. Ich würde mich am liebsten auch gar nicht bewerben. Ich werde jedoch aufgefordert, das Ergebnis meiner Bemühungen bis zum 9.6.10 mitzuteilen!
Ich will die Tätigkeit ja auch gar nicht. Ich suche eine, im Bereich Einkauf oder Buchhaltung. Das versuche ich morgen bei dem Gespräch anzubringen.

Oder ich schreibe vielleicht:
Neben der hohen Bereitschaft, mich in neue Gebiete einzuarbeiten, biete ich Ihnen Einsatzfreude, gewissenhafte Arbeitsweise, Zuverlässigkeit sowie Belastbarkeit und Flexibilität.Die Übernahme neuer Aufgabenbereiche stellt für mich eine interessante Herausforderung dar, der ich mich gern stelle.

Ist vermutlich auch egal - das Stellenangebot paßt einfach nicht.

Vielen lieben Dank Sigbert
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