Gehaltsangabe Teilzeit

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Sofia
Gast




Gehaltsangabe Teilzeit
26.03.2013 19:41
Hallo an alle!

Nachdem ihr schon so hilfsbereit wart, habe ich gleich nochmal eine Frage.

In einer Stellenanzeige für eine PR-Assistentin für 20 h/Woche wird um Bekanntgabe der Gehaltsvorstellung gebeten.

An und für sich kein Problem, mich irritiert nur, dass aber sowieso dabei steht:

"Gehalt ab 1600 brutto, Bereitschaft zur Überbezahlung....!

Das wird wohl kaum die Entlohnung für Teilzeit sein. Somit weiß ich ja in etwa wieviel bezahlt wird.
Warum dann die Angabe wenn persönliche Gehaltangaben gefordert sind?

Und ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, wie ich das dann als Jahresbruttogehalt umrechnen soll. Einfach Monatsgehalt x 14 rechnen?

Ich freue mich über eure Hilfe!

lg
Sofia
Susi
Gast




Zu: Gehaltsangabe Teilzeit
27.03.2013 19:05
Bereitschaft zur Überbezahlung? Dahinter kommt dann noch Qualifikation o.ä.? Ansonsten ist es aber im Prinzip so, wie du sagst. Du nimmst das, was du pro Monat verdienen willst und rechnest das aufs Jahr hoch. Die Sonderurlauben kommen da auch noch drauf. Du könntest höchstens noch mit hinschreiben, dass sich die Zahl auf Teilzeit bezieht. Nicht das der Arbeitgeber denkt, das bezieht sich auf eine Vollzeitstelle.

Weniger als 1600 im Monat brauchst du nicht zu sagen. Aber wenn du überqualifiziert bist, dann ist die Angabe sicher schon wichtig.
Sofia
Gast




Re:
27.03.2013 20:46
Hallo Susi!

Danke für deine Antwort!

Richtig, Überbezahlung bei entsprechender Qualifikation etc..., na dann werde ich es hochrechnen.
1600 brutto wäre schön für TZ, das zahlt mir aber keiner Wink

lg
Sofia
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