Tipps zu bevorstehendem Vorstellungsgespräch etc.

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Masterabbruch gut reden im VorstellungsgesprächWas sollte ich zu einem Job-Interview anziehen?
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powpow
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Anmeldungsdatum: 18.10.2018
Beiträge: 1
Tipps zu bevorstehendem Vorstellungsgespräch etc.
18.10.2018 19:04
Hallo,

folgender Fall:

Mein Freund wurde während einer Krankheit gekündigt zum 15.10. gekündigt und wurde für die Zwischenzeit freigestellt. Wir hatten eine Kündigungsschutzklage laufen und nun erfahren dass es betriebliche gründe gewesen sind.

Vor dem Kündigungstermin haben wir eine Bewerbung geschrieben und am 17.10. hat die neue Firma gefragt wann er beginnen kann, wir haben gesagt in 6 Wochen das seiner Kündigungsfrist entspricht, da es ja die möglichkeit gab, dass er durch die Kündigungsschutzklage wiedereingestellt wird und dann von sich aus kündigen könnte. Daher sind wir von der normalen Kündigungsfrist und einen Eintritt in dei neue Firma mit 15.12. ausgegangen.

Die Info, dass die Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich geendet hat haben wir erst am abend des 17.10 erfahren, dass bei der kündigung bleibt und er eine Abfindung bekommt.

Soweit zum aktuellen Fall. Das Problem ist nun, er hat in kürze bei der neuen Firma ein Vorstellungsgespräch und wir wissen nicht wie wir das erklären sollen.

Wie soll er mit dem Fall umgehen, dass er ja egtl schon gekündigt war als er die Bewerbung geschrieben hat? Da man es niemand auf die Nase binden soll, haben wir es nicht in der Bewerbung erwähnt, zu dem Zeitpunkt war er ja noch bei der Firma beschäftigt.

Ist es ok, dass er von einem frühesten eintritt mit 15.12. ausgegangen ist, obwohl er schon gekündigt war aber das ergebnis der Kündigungsschutzklage noch nicht bekannt war?
Kann er daran festhalten erst zum 15.12. in der neuen Firma anfangen und sich diese Auszeit nehmen?

Wie soll er damit umgehen, dass er gerade egtl. Arbeitslos ist und erst später anfangen will. Wie erklärt man das am besten ohne "faul" zu wirken. Er würde sich einfach gern die 6 Wochen auszeit noch nehmen, da ihm die letzte firma ziemlich zugesetzt hat. Soll er hier einfach ehrlich sein?

Es wäre hilfreich zu wissen wie man sich in dem fall am besten verhält im vorstellungsgespräch und einen möglichst verständlichen und angenehmen Eindruck zu hinterlassen?

Danke für alle Antworten.

Viele Grüße
M.
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Miriam Jawotz
Gast




Vorstellungsgespräch und Kündigungsschutzklage
15.11.2018 14:58
Ach ich weiß nicht, das Thema würde ich komplett umgehen. Das Wort "Kündigungsschutzklage" sollte in dem Gespräch auch besser nicht fallen. Nicht das du als Problemkandidat hingestellt wirst. Sag denen doch, wann du beginnen willst und das du dich von der Firma aufgrund persönlicher Gründe getrennt hast. Mehr nicht.

Ziel des Vorstellungsgesprächs sollte vielmehr sein, warum du der optimale Kandidat für die neue Stelle und das neue Unternehmen bist. Dafür musst du Gründe mitbringen und das Gespräch in diese Ebene leiten.

Mich hat zumindest noch niemand spezifisch zu meinen Wechselgründen gefragt. Und wenn du am 1. Februar beginnen willst, dann nennst du halt diesen Zeitpunkt! Das müsst du nicht mit Kündigungsfristen begründen.

Viele Grüße, Miriam
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