Vorstellungsgespräch beim Polizeiärztlichen Dienst

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Bewerbungsgespräch IT3. Vorstellungsgespräch
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Hopefule
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Anmeldungsdatum: 10.06.2023
Beiträge: 1
Vorstellungsgespräch beim Polizeiärztlichen Dienst
10.06.2023 20:51
Hallo ich bin Medizinische Fachangestellte, meine Ausbildung habe ich 2018 erfolgreich abgeschlossen. Wurde kurz darauf schwanger und möchte nun wieder ins Arbeitsleben einsteigen.

Hab eine Bewerbung an den Polizeiärztlichen Dienst geschickt, die eine Medizinische Fachangestellte gesucht haben und ich hab null damit gerechnet, aber ich bekam eine Einladung für ein Vorstellungsgespräch.

Ich hatte vor ein paar Monaten schon ein Vorstellungsgespräch und Probearbeiten und alles war eig positiv und ich war mir sehr sicher, das ich genommen werde. Bekam aber später eine Absage und das hat mich sehr getroffen und enttäuscht.

Mir ist dann aufgefallen das ich in meiner Bewerbung, meine Tochter nicht erwähnt habe. Nur beim Vorstellungsgespräch war ich erlich und erzählte auch das ich alleinerziehend bin und ich denke das war damals der Grund und könnte mir jetzt auch wieder eine Absage einbringen. Nun überlege ich die ganze Zeit ob ich meine Tochter verheimliche und wen ich gefragt werde ob ich Kinder habe eventuell lüge. Ich weiss ich weiss das ist nicht so die nette art aber ehrlich und nett wird von anderen ja auch nicht geschätzt und so kommt man im Leben auch nicht wirklich voran.

Weiss jemand ob das rechtlich erlaubt ist ?

In der Einladung stande auch das ich auch ein kleiner Praxistest machen muss. Weiss jemand was damit gemeint ist?!
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Gast





Zu: Vorstellungsgespräch beim Polizeiärztlichen Dienst
11.06.2023 11:37
Ich habe keine Ahnung, wie das rechtlich ist.

In der Bewerbung an sich würde ich das alleinerziehend auch nicht erwähnen. Die Chancen auf ein Vorstellungsgespräch sinken dann bestimmt, wenn es genügend Mitbewerber gibt. Ziel wäre mit dem Weglassen also in das Bewerbungsgespräch zu kommen.

Dort würde ich das aber fast erwähnen. Natürlich kann sich das negativ auswirken, aber im direkten Gespräch kann man dem AG da bestimmt die Angst nehmen.

Verschweigen würde ich das nicht. Du hast eh Probezeit ein halbes Jahr. Das bringt dir auch nichts, wenn der AG dir dann in der Probezeit kündigt. M.E. gehört sowas schon gesagt. Du musst dann auch flexibler sein, wenn du dich von jetzt auf gleich um das Kind kümmern musst, z.B. bei Krankheit.

Wie gesagt, wie das rein rechtlich ist, kann ich dir nicht sagen. Problem ist halt die Probezeit.
siehe auch: Beitrag Probezeit

Praxistest ... keine Ahnung. Ich musste bei mir auch Aufgaben lösen. Aber das war IT. Da wird man halt darauf getestet, dass man nicht nur alles von sich behauptet, sondern auch kann. Zum Aussieben quasi.
Jamie Korban
Gast




Zu: Vorstellungsgespräch beim Polizeiärztlichen Dienst
14.06.2023 10:27
Ich habe mal gelesen, dass einige Kandidatinnen die Schwangerschaft verschweigen. Wenn die dann eingestellt sind, ist man unkündbar bzw. im Mutterschutz. Das mag zwar klappen, aber das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann ernsthaften Schaden nehmen.

In die Bewerbung würde ich sowas nicht unbedingt aufnehmen. Im Lebenslauf ist das sowieso keine Pflichtangabe. Aber im Vorstellungsgespräch würde ich persönlich das erwähnen. Wenn es damit Probleme gibt, hätte das im Arbeitsleben bei diesem Arbeitgeber eh nichts gebracht. Sprich, dann brauch ich dort auch nicht zu arbeiten. Funktionieren muss das letztendlich auch und als Alleinerziehende braucht man schon mehr Flexibilität.

Wenn du jemanden hast, der im Notfall (z.b. bei Krankheit) kurz aufpassen kann, wie Oma und Opa, kannst du das ruhig sagen. Damit nimmst du dem AG die Angst vor einem Totalausfall.

J.K.
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