Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?

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Maiki
Gast




Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
28.06.2014 11:52
Hallo Gast!

Da du derzeit noch angestellt bist, schreibst du in der Gegenwart "zu meinen Tätigkeiten gehören ..."

Viele Grüße
Maiki
Gast





Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
05.07.2014 19:15
danke Very Happy
Gast





Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
28.01.2015 12:20
Hallo ihr lieben bin gast hier, Vill könnt ihr mir helfen"? Frage kann ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber , ein zwischen Zeugnis fragen ,? Oder was passiert darauf bzw was kann passieren ? Ist sehr wichtig fuer mich bin 60 Jahre und habe heute eine Freistellung bekommen , vorab lieben u herzlichsten Dank , Peter Keiser , fuer eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!!
Sabina
Gast




Freistellung und Zwischenzeugnis
28.01.2015 12:42
Natürlich kannst du deinen Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis bitten. Du solltest dabei nur im Hinterkopf haben, dass dein Arbeitnehmer dadurch annehmen könnte, dass du dich mit dem Zeugnis woanders bewirbst. Das kann also schon das Arbeitsverhältnis stören.

Wie sich das aber damit verhält, wenn du schon 60 bist, weiß ich nicht. Da wirst du dich doch bestimmt nicht nochmal umorientieren wollen. Da heißt es eigentlich, Augen zu und durch! Soviele Jahre sind das nichtmehr.

Ein Arbeitszeugnis bekommst du erst mit der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Warum bist du freigestellt worden? Gibt es Probleme?
Stef_Mal
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Anmeldungsdatum: 02.01.2017
Beiträge: 4
Kündigung/Freistellung in Anschreiben/Lebenslauf erwähnen?
02.01.2017 13:59
Hallo zusammen,

mir ist vor kurzem gekündigt worden und ich bin aktuell freigestellt. Ich habe auch schon mögliche neue Stellen gefunden. Dazu habe ich 2 grundlegende Fragen:

1. In dem Kündigungsschreiben wird nur eine ordentliche/fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen erklärt. In einem mündlichen Gespräch mit meinem bisherigen Arbeitgeber hieß es dann, dass mir auf Grund der schlechten Auftragslage gekündigt wurde. Ich will das natürlich auch so angeben. Meine Frage daher:
Wird eine ordentliche Kündigung mit betrieblichen Gründen bei der Bewerbung akzeptiert oder wirkt das so als würde ich etwas verstecken, da mir nicht formal betriebsbedingt gekündigt wurde?

2. Ich habe vor meine Kündigung/Freistellung nicht direkt in meinen schriftlichen Bewerbungsunterlagen zu erwähnen sondern zunächst nur von einer beruflichen Neuorientierung zu sprechen. Im Lebenslauf wollte ich ebenfalls schreiben, dass ich aktuell noch angestellt bin (was formal ja auch stimmt). Im Bewerbungsgespräch werde ich diesen Sachverhalt natürlich aufklären. Hierzu meine Frage:
Haltet ihr das für eine gute Strategie? Falls ja, sollte ich im Bewerbungsgespräch von mir aus "die Karten auf den Tisch legen" und meine Freistellung erwähnen oder kann ich warten, bis ich nach meiner momentanen Situation gefragt werde?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
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Elba
Gast




Kündigung / Freistellung in Anschreiben und Lebenslauf
02.01.2017 15:33
Also in dem Arbeitszeugnis sollte schon der richtige Grund für die Kündigung genannt sein. Ansonsten kann leicht unterstellt werden, dass dem Mitarbeiter gekündigt wurde. Also bitte achte darauf, dass dort der korrekte Grund drinsteht.

Berufliche Neuorientierung ist mir dann auch zu wage. Du musst schon einen richtigen Motivationsgrund nennen. Ob du das dann mit deiner beruflichen Vergangenheit begründest, steht auf einem anderen Blatt. Im Mittelpunkt sollte aber die neue Stelle stehen.

Die Frage ist aber auch, wenn du aktuell noch in deinem Arbeitsverhältnis stehst ... vielleicht muss das garnicht angesprochen werden? Ich meine, dein Marktwert ist doch hören, wenn niemand weiß, dass du unbedingt einen neuen Job brauchst. Du musst dann halt als Wechselgrund die tolle neue Stelle betonen. Ich würde das dann auch nicht im Vorstellungsgespräch sagen. Warum auch? Welchen Nutzen hast du davon?

Gruß
Elba
Stef_Mal
PostRank 1
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Anmeldungsdatum: 02.01.2017
Beiträge: 4
Re: Kündigung / Freistellung in Anschreiben und Lebenslauf
06.01.2017 10:32
Hallo Elba,
danke erstmal für deine Einschätzung. Im Groben sehe ich mich da erst mal bestätigt. Ein paar Fragen bzw. Anmerkungen hätte ich aber da noch und würde ich freuen wenn du oder jmd anders das noch kommentieren würde:

Elba hat Folgendes geschrieben:

Also in dem Arbeitszeugnis sollte schon der richtige Grund für die Kündigung genannt sein. Ansonsten kann leicht unterstellt werden, dass dem Mitarbeiter gekündigt wurde. Also bitte achte darauf, dass dort der korrekte Grund drinsteht.



Da hast du vollkommen recht, in dem Arbeitszeugnis sollte dieser Grund natürlich stehen. Für meine ersten Bewerbungen, auf die meine Frage ursprünglich abzielte, war mir aber klar das ich mein Zeugnis da noch nicht haben werde. Das ist aufgrund der kurzen Zeitspanne zw. Kündigung und ersten Bewerbungen meiner Meinung nach auch für jeden potentiellen zukünftigen Arbeitgeber nachvollziehbar.

Elba hat Folgendes geschrieben:

Die Frage ist aber auch, wenn du aktuell noch in deinem Arbeitsverhältnis stehst ... vielleicht muss das garnicht angesprochen werden? Ich meine, dein Marktwert ist doch hören, wenn niemand weiß, dass du unbedingt einen neuen Job brauchst. Du musst dann halt als Wechselgrund die tolle neue Stelle betonen. Ich würde das dann auch nicht im Vorstellungsgespräch sagen. Warum auch? Welchen Nutzen hast du davon?



Für die schriftlichen Bewerbungsunterlagen würde ich das auch so sehen (habe mich inzwischen auch anderweitig zu dem Thema ein bisschen schlau gemacht). Beim Vorstellungsgespräch bin ich da anderer Meinung.
Man soll ja auf keinen Fall lügen bei zulässigen Fragen, sonst kann einen das ja im Nachhinein den Job kosten. Ich glaub zwar nicht, dass das passiert, wenn man dann schon Jahre dort ist, aber in der Anfangsphase kann ich mir schon Vorstellen dass das schwierig werden kann.
Oder hast du (oder jmd anderes) da andere Erfahrungen?

Mfg
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Gast





Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
26.02.2017 18:08
Wenn du nach deinem aktuellen Arbeitsverhältnis gefragt wirst, musst du schon die Wahrheit sagen. Wenn du nicht gefragt wirst, brauchst du auch nichts zu sagen. Auf die Schnitte musst du denen aber nichts schmieren.

Daher auch meine Meinung - in der Bewerbung nichts sagen, im Vorstellungsgespräch ist das okay. Da ist man dann auch im Dialog und kann entsprechend einige Dinge erläutern. Also so, wie du das auch selbst sagst Wink
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