Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?

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Kerstin
Gast




Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
23.04.2008 19:47
Hallo und guten Abend,

bin von meinem AG sehr überraschen freigestellt worden und werde demnächst eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten.
Unabhängig davon, daß ich natürlich dagegen klagen werden, muß ich mich für alle Fälle trotzdem auf dem Arbeitsmarkt umsehen, wenigstens habe ich 6 Monate Kündigungsfrist.

Kann mir irgendjemand sagen, ob ich im Anschreiben in so einem Fall das übliche "neue Herausforderung" etc. schreibe oder wie zur Hölle mache ich das? Auch im Bewerbungsgespräch (sollte es eins geben) kann ich ja schlecht sagen, daß ich einfach freigestellt und gekündigt wurde und daß ich gerade am prozessieren bin....

Irgendjemand kreative Vorschläge?? Lügen haben ja eigentlich bekanntlich kurze Beine..

Gruß
Kerstin

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Ronny
Gast




Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
23.04.2008 20:58
Also im Anschreiben solltest du keinesfalls auf die Kündigung eingehen. Versuche das ganze positiv zu formulieren und sage, dass du dich beruflich weiter entwickeln möchtest.

Und im Vorstellungsgespräch? Ich weiß nicht, was hinter der "verhaltensbedingten" Kündigung steht, aber versuche das im Gespräch nicht zu erwähnen. Versuche dagegen nachvollziehbare Gründe anzubringen (fehlende Perspektiven, keine Aufstiegsmöglichkeiten usw.)
Gast





Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
05.03.2013 12:26
Ich bin auch hin und her gerissen ob ich auf meine Freistellung eingehen soll, bei Gesprächen mit Headhuntern mache ich das, beim direkten Gespräch vor Ort dann erst nach Rücksprache mit dem Headhunter. Mein Vorteil ist dass ich in einem Konzern bin und Konzerne nun mal gerne umstrukturieren, also kann ich das auch ganz plausibel verkaufen... auch wenn die Suche momentan schwieriger ist als angenommen...

Von einer verhaltensbedingten Kündigung aber NIE was sagen, sonst denken die Du bist ein schwieriger Mensch!
Iris 19179
Gast




Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
21.03.2013 20:44
Hallo,

Die lange Kündigungsfrist verschafft Dir eigentlich eine gute Ausgangssituation.
In der Regel braucht man zwischen zwei und drei Monaten, um einen neuen Job zu bekommen. Also würde ich auf die berufliche Neuorientierung eingehen. Jedoch solltest Du darauf achten, wie lang Deine Betriebszugehörigkeit ist. Sollte diese kürzer als drei Jahre sein funktioniert das nicht.

Wenn Du Profis suchst die Deine Bewerbung schreiben: fast-f.eu

Viele Grüße
Iris
autsch
Gast




lange freistellung
03.05.2013 19:33
Hallo Gast,
Sollte man die Freistellung nun erwähnen oder besser nicht? Also wenn man einem potenziellen AG davon berichten würde, wie lange man wirklich freigestellt war, kann man sich doch schon mal einen Hartz 4 Antrag besorgen. Man wird demnach gezwungen, so zu tun, als ob man vor nicht allzu langer Zeit noch einen Auftrag abgearbeitet hat und nun eine Umstrukturierung ansteht. Andererseits hat man im Fall einer Einstellung doch immer auch im Hinterkopf, dass es irgendwann rauskommt, weil einer einen kennt, der einen kennt, der darüber Bescheid weiss. Oder nicht? Ein echtes Dilemma, wie ich finde und das völlig unverschuldet. Man wurde ja vom Konzern aussortiert...
Andreas Rimpler
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
04.05.2013 07:55
Hallo autsch,

das von Dir angesprochene Probleme sehe ich nicht wirklich als solches an.

Im Lebenslauf gibt ein Bewerber an, in welchem Zeitraum er bei welchem Arbeitgeber welche Position inne hatte; und da die Position in der Regel nichtssagend ist, noch zur Konkretisierung Tätigkeitsschwerpunkte.
Nirgendwo steht, dass der Bewerber hier auch einschränkende, für ihn negative Angaben machen muss, wie Teilzeit, 2€-Tätigkeit oder freigestellt seit.

Im schriftlichen Bewerbungsverfahren interessiert einen Personalverantwortlichen in erster Linie: Was kann der Bewerber? Welche Stärken / Kompetenzen bringt er mit? Entspricht er unserem Bedarf? Hat er Lust auf die Position UND auf die Mitarbeit in unserem Unternehmen?
Hintergründe zur Vergangenheit des Bewerbers spielen für den Personalverantwortlichen zu diesem Zeitpunkt noch kaum eine Rolle; sondern erst im persönlichen Gespräch. Denn hier hat er die Möglichkeit, über die Körpersprache des Bewerbers und über Nachfragen herauszufinden, ob die Antworten auch stimmig sind; hinter die Fassade des Bewerbers zu schauen.
Und je mehr der Bewerber den Eindruck vermittelt, dass er diese Position unbedingt haben möchte, um so weniger spielt die Vergangenheit im Gespräch eine Rolle, wird mitunter nur einmal kurz angesprochen.

Findet der Arbeitgeber dann später heraus, dass man über eine längere Zeit freigestellt war, nicht gearbeitet hat, hat er sich zu diesem Zeitpunkt bereits vom tatsächlichen Können des Bewebers überzeugen können. Hat er sich davon überzeugen können, dass es ein guter Mitarbeiter ist, spielt diese Information doch keine Rolle mehr. Warum auch? Warum sich von einem guten Mitarbeiter trennen, nur weil ein anderes Unternehmen mit diesem nicht klar kam.
Wenn Du von einer anderen Frau erfährst, dass diese sich damals von Deinem jetzigen Freund getrennt hat, beendest du dann die Beziehung?

Viele Grüße aus Duisburg
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LINCHEN
Gast




Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
06.05.2013 19:00
Was macht man eigentlich wenn man längere Zeit ( 5 Jahre) aus dem Arbeitsprozess raus ist, weil man z.B. für Betriebsratstätigkeiten freigestellt war? Im Arbeitszeugnis darf darüber ja nichts vermerkt sein. So nun bewirbt man sich aber wieder für eine neue Stelle im vorher ausgeführten Beruf, sagen wir mal als Mechaniker. Wie verhalte ich mich, wenn ich gefragt werde welche Tätigkeiten ich verrichtet habe oder schlimmer: Was haben Sie in den letzten 5 Jahren bei Firma xy gemacht? Die Fragen sind ja durchaus erlaubt. Auf zulässige Fragen muss ich nun auch wahrheitsgemäß antworten. Wenn ich jetzt sage, war für Betriebsratstätigkeit freigestellt, wars das doch wohl mit der Stelle.
Andreas Rimpler
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Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
07.05.2013 05:53
Hallo LINCHEN,

die erste Frage an Dich in diesem Zusammenhang lautet:
Strebst Du in dem neuen Unternehmen auch eine Tätigkeit im Betriebsrat an?

Falls nein. dann bietet Dir eine solche Frage, wenn sie denn kommt, eine schöne Vorlage, das Alte mit dem Neuen zu verbinden.

Betriebsratstätigkeiten sind, so jedenfalls mein Eindruck, in der heutigen Zeit nicht unbedingt die Posten, um die sich die Mitarbeiter schlagen. Sei es aus Angst vor möglichen Repressalien, sei es aus Bequemlichkeit.

Vor diesem Hintergrund kannst Du darauf hinweisen, dass es zwar eine verantwortungsvolle Zeit gewesen sei, Du aber mit der Zeit einfach die Arbeit vermisst hast und da sich keine Nachfolger finden liessen und Du auch keine Lust hattest, in dem Unternehmen nach dem möglichen Ausscheiden aus dem Betriebsrat immer noch von den Mitarbeitern angesprochen zu werden, Du einfach nur noch wieder "nur arbeiten" möchtest, beschlossen hast, den Arbeitgeber zu wechseln, damit Du da Dich wieder voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren kannst.

Mit dieser Botschaft "Ich habe Lust auf die Arbeit" sollte dann die Betriebsratstätigkeit kein Ausschlusskriterium mehr sein.

Viele Grüße aus Duisburg
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linchen
Gast




Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
12.05.2013 10:17
Hallo,

Die Betriebsratstätigkeit wird vielleicht nicht das größere Problem sein, das sehe ich eher doch in der langen Freistellung. Die Chancen dann mit der Wahrheit einen Job zu bekommen, sehe ich nicht so rosig, weil man unterstellt bekommt in diesen 5 Jahren technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand zu sein. Dadurch muss man erst länger eingearbeitet werden und mal ehrlich, welches Unternehmen will sich das leisten. Also wäre es doch besser das Risiko einzugehen, denn über Freistellungen und Betriebsratstätigkeiten dürfte doch auch mein vorheriger Arbeitgeber nichts mitteilen, um als Bewerber nicht benachteiligt zu werden, oder sehe ich das falsch?
Nun wenn man nur allgemein gefragt wird womit man bei Firma xx beschäftigt war, erzählt man einfach über die vorherige Tätigkeit und verschweigt die Betriebsratstätigkeit und vor Allem die Freistellung dafür. Wonach man nicht gefragt wird, braucht man doch von sich aus auch nicht kundtun? Andererseits, wenn man die Stelle dann hat, wird es wiederum auch schwierig oder peinlich, wenn man mit der Technik nicht mehr so zurechtkommt...
Andreas Rimpler
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Beiträge: 464
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Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
12.05.2013 10:49
Hallo linchen,

augenscheinlich betrachtest Du momentan die Situation mehr aus der Position "Warum man mich nicht nehmen wird!". Verändere Deine Perspektive und betrachte die Situiation aus der Position "Was für mich spricht!". Denn ein Personalverantwortlicher will ja jemanden einstellen, weshalb er die Bewerbungen immer unter dem Aspekt betrachtet, was spricht für die Bewerberin.

Warum sollte eine "5jähige Pause" ein Ausschlußkriterium sein? Dann dürften Bewerber nach einer Elternzeit auch keine Chance mehr haben.

Oder traust Du Dir "die Rückkehr" nicht selber zu?

Wie immer im Leben, so hat auch hier Alles eine positive, wie eine negative Seite. Man kann die Freistellung als etwas Negatives oder als etwas Positives betrachten. Denn die Freistellungszeit bietet Dir die einmalige Gelegenheit, einen Arbeitgeber zu finden, der Dich so akzeotiert, wie Du bist, der zu Dir als neue Mitarbeiterin Ja sagt; der akzeptiert, dass Du über eine Sozialkompetenz verfügt, weil Du bereit warst, Dich als Betriebsratsmitglied für andere einzusetzen.; der Dir eine schnelle Auffassungsgabe und damit eine kurze Einarbeitsungzeit zutraut; und der Deine Kompetenzen und Dein berufliches Können wertschätzt. Bei dem Du eine berufliche Zufriedenheit finden kannst und wirst.

Konzentriere Dich einfach auf Deine Stärken, auf Dein Können und Deine Motivation. Dann wird es auch mit den Bewerbungen klappen.

Viele Grüße aus Duisburg
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Gast





Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
16.06.2014 21:38
Hallo zusammen,

ich habe auch ein "Problem" mit der Freistellung:
unsere Fa. ist von einer anderen übernommen worden, und nun haben alle Mitarbeiter der Verwaltung die Kündigung bekommen. Meine Kündigungsfrist läuft bis Ende des Jahres, allerdings werden wir irgendwann Mitte Juli freigestellt.
Schreibe ich das in der Bewerbung? Und wenn ich z. B. im September eine Bewerbung schreibe, schreibe ich dann "ich bin bei der Fa. xy beschäftigt" oder "ich war bei der Fa. xy beschäftigt"?
Maiki
Gast




Freistellung und Bewerbung
16.06.2014 22:27
Hallo Gast!

Deine Kündigungsfrist läuft bis Ende des Jahres. Also bist du noch bis Ende des Jahres in der Firma angestellt. Das du freigestellt bist, brauchst du nicht zu sagen.

Wenn du aber vorhast, vor dem nächsten Jahr eine neue Stelle anzugehen, kannst du bestimmt auch in dein Anschreiben etwas der Art "Ein früherer Eintritt ist mit Absprache meines derzeitigen Arbeitgebers möglich" schreiben. Damit signalisierst du, dass du auch eher einsatzfähig bist. Allerdings macht das auch nur Sinn, wenn der neue AG die Angabe eines Eintrittstermins wünscht.

Viele Grüße
Maiki
Gast





Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
17.06.2014 20:41
danke Maiki.
Und ich schreibe auch "zu meinen Tätigkeiten gehört..." und nicht "zu meinen Tätigkeiten gehörte..."?
Ich hab seit über 20 Jahren keine Bewerbung geschrieben und tu mich ein bißchen schwer damit
Andreas Rimpler
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
19.06.2014 06:58
Hallo Gast,

20 Jahre lang keine Bewerbung. Dann ist es auch zwangsläufig, wenn Du Dich nun etwas schwer tust. Denn in den 20 Jahren haben sich die Anforderungen an die Bewerbung komplett verändert, so wie auch in der Werbung selber.

Ein Deckblatt war vor 20 Jahren etwas vollkommen unbekanntes; heute dagegen ist es quasi standard.
Im Lebenslauf genügt damals die Angabe der Position und des Arbeitgebers, nebst des Arbeitsortes; heute dürfen ergänzend die Tätigkeitsschwerpunkte nicht fehlen.

Früher genügte ein einfacher Lebenslauf; heute sollte dieser möglichst jeder einzelnen Anzeige angepasst werden.

Früher kannte man nur den chronologischen deutschen Lebenslauf; heute wählt man, je nach Situation, zwischen dem deutschen, dem amerikanischen oder dem themenzentrierten Lebenslauf.

Gerne unterstützen wir Dich bei der Optimierung Deiner kompletten Bewerbungsunterlagen, damit diese die entscheidende Aussagekraft UND Individualität bekommen.

Viele Grüße aus Duisburg

Andreas Rimpler
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Gast





Zu: Kündigung und Freistellung - Wie bewerben?
27.06.2014 16:42
danke Andreas Rimpler. Puh, das klingt ja kompliziert.
Wie gut, daß mein Lebenslauf wenigstens kurz ist Laughing
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