Unzulässige Fragen
Wie bereits im vorherigen Abschnitt angedeutet, müssen unzulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, d.h. hier ist Lügen, zumindest juristisch, zulässig.
Im Bewerbungsgespräch gelten Fragen zu den folgenden Themen als unzulässig:
- Schwangerschaft *
- Familienplanung
- Parteizugehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Vermögensverhältnisse / Schulden *
- Vorstrafen *
- Privatleben / sexuelle Neigungen
* soweit nicht für die Arbeitsstelle relevant
Beantworten Sie die Fragen trotzdem freundlich und gelassen. Oft wird man nur getestet.






