Unzulässige Fragen

Wie bereits im vorherigen Abschnitt angedeutet, müssen unzulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, d.h. hier ist Lügen, zumindest juristisch, zulässig.

Im Bewerbungsgespräch gelten Fragen zu den folgenden Themen als unzulässig:

  • Schwangerschaft *
  • Familienplanung
  • Parteizugehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Vermögensverhältnisse / Schulden *
  • Vorstrafen *
  • Privatleben / sexuelle Neigungen

* soweit nicht für die Arbeitsstelle relevant

Beantworten Sie die Fragen trotzdem freundlich und gelassen. Oft wird man nur getestet.

Anmerkungen

In einem Bewerbungsgespräch gelten Fragen nach der Konfession zwar als unzulässig, antworten Sie aber dennoch wahrheitsgemäß. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Sie wegen Ihres Glaubens abgelehnt werden. Spätestens aus der Lohnsteuerkarte erhält der Arbeitgeber diese Information und in der Probezeit sind Sie jederzeit kündbar.

Gleiches gilt für Vorstrafen. Wer hier etwas auf dem Kerbholz hat, sollte besser eine gute Begründung haben, als zu schweigen oder gar zu lügen. Zulässig oder nicht, es kommt sowieso raus, spätestens in der Probezeit.