Werden Familienstand und Kinder im Lebenslauf angegeben?
Bei der Erstellung des tabellarischen Lebenslaufs stellt sich irgendwann die Frage, ob Angaben zum Familienstand getätigt werden müssen. Früher war es üblich in der Kategorie „Persönliche Daten“ einen Punkt „Familienstand“ einzufügen. Aber ist das immer noch zeitgemäß?
Ist der Familienstand eine Pflichtangabe im Lebenslauf?
Die Frage lässt sich einfach mit „nein“ beantworten. Angaben zum Familienstand müssen NICHT getätigt werden. Das ergibt sich daraus, dass diese Information (in der Regel) nicht stellenrelevant ist. Ferner definiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Bundesrepublik Deutschland, auch bekannt unter dem Namen Antidiskriminierungsgesetz, dass Bewerber aus “Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität” nicht benachteiligt werden dürfen. Der Familienstand wird zwar nicht explizit als Punkt aufgeführt, steht allerdings in der Diskussion.
Wirklich geheim halten können Sie diese Information allerdings nicht, denn spätestens mit der Steuerklasse erfährt der Arbeitgeber davon. Sie können den Familienstand allerdings als freiwillige Information betrachten, die Sie geben können, aber nicht müssen.
Was ist zu beachten, wenn ich den Familienstand im Lebenslauf angebe?
Wenn Sie sich für die Angabe des Familienstandes entscheiden, dann eröffnen Sie in der Kategorie „Persönliche Daten“ einen Punkt „Familienstand“. Der Name dieses Punktes kann aber auch weggelassen werden, da die Bedeutung aus den Werten selbsterklärend ist.
Folgende Werte sind für den Familienstand üblich:
- ledig
- verlobt
- verheiratet
- geschieden
- verwitwet
Darüber hinaus werden Anzahl und Alter der Kinder vermerkt.
Beispiele:
„Familienstand: ledig, keine Kinder„
„Familienstand: verheiratet, 2 Kinder (2 und 4 Jahre)„
„Familienstand: verwitwet„
Jede Ausprägung kann vom Arbeitgeber interpretiert werden:
„verheiratet, keine Kinder“ heißt für den Arbeitgeber, dass hier möglicherweise mit baldigem Nachwuchs zu rechnen ist. Es entstehen also demnächst Ausfallzeiten aufgrund der Elternzeit. „Geschieden“ zeugt vom Scheitern, „verheiratet“ dagegen von Beständigkeit. „Ledig, keine Kinder“ signalisiert dem Arbeitgeber Flexibilität und Mobilität. Verlobt und verwitwet ist gleichbedeutend mit „ledig“.
Wie Sie an den möglichen Interpretationen erkennen können, entstehen Ihnen insbesondere bei der Angabe von Kindern möglicherweise Nachteile. Eltern mit Kindern unter 12 Jahren wird von einigen Arbeitgebern ein Mangel an Belastbarkeit, eingeschränkte Mobilität sowie Ausfallzeiten resultierend aus den Krankheiten Ihrer Kinder unterstellt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, wenn Sie sich für die Angabe des Familienstandes entscheiden, die obigen Ausprägungen mit Zusatzinformationen anzureichern. Schreiben Sie zum Beispiel statt „ledig, 1 Kind (2 Jahre)“ besser „ledig/in fester Partnerschaft, 1 Kind (2 Jahre; Betreuung gesichert)„. Damit signalisieren Sie dem Arbeitgeber, dass Ihre Leistungsbereitschaft aufgrund der Kinder nicht eingeschränkt ist.
Fazit: Familienstand im Lebenslauf – ja oder nein?
Aufgrund der vielen Fallstricke, die es bei der Angabe des Familienstandes gibt, raten wir Bewerbern davon ab, dem Arbeitgeber diese Information im Lebenslauf zu geben. Letztendlich stehen die Qualifikationen des Mitarbeiters im Vordergrund und nicht das Privatleben. Selbst wenn die Kinder Einfluss auf die Arbeit haben, können Sie das Thema immer noch im Vorstellungsgespräch aufgreifen.
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3 Kommentare
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Pauline schrieb am 21. August 2015:
Meine Meinung zum Lebenslauf ,
egal wie der Lebenslauf aufgegliedert ist ob ledig usw. ob mit oder keine Kinder der Arbeitgeber der wirklich jemanden einstellen will legt nicht besonderen Wert auf solche Angaben.
Einladung verschicken( wenn überhaupt) mit den Bewerber ins Gespräch zu kommen um nach 3/4 h zu sagen Danke das wars wir melden uns bei Ihnen ( bis heute nicht,s)
eine Arbeitssuchende von vielen die von der Liste der Arbeitslosen gestrichen wurde!!!!
Was mache ich mit meinen Kindern im Lebenslauf? – auf einmal frei schrieb am 27. November 2016:
[…] weiterhin erfolglos. Verschiedene Artikel, zum Beispiel in der Süddeutschen Zeitung und die Seite bewerbungs-tipps schlagen deswegen vor, den Familienstand komplett aus dem Lebenslauf herauszulassen. Vor allem im […]
Njorg schrieb am 15. Februar 2017:
Es dürfte auch darauf ankommen, wo man sich bewirbt. Falls man z.B. in einer Kirchengemeinde als Pädagoge, Pastor o.ä. anfangen will, kann es durchaus von Vorteil sein, Kinder zu haben, weil die Gemeinden mehr nach Aspekten der Lebenserfahrung und nicht nach Wirtschaftlichkeit gehen.
Aber wahrscheinlich betrifft das doch eher wenige Berufe.